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2022 N° 2
Primarschule Uster
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Zahnmedizinische Vorsorge ist gesetzlich verordnet

Bereits 1965 hat der Kanton Zürich die Vorschrift erlassen, dass die Zähne der Schülerinnen und Schüler regelmässig zahnärztlich untersucht werden. Die Kontrolle findet einmal pro Jahr statt; die Kosten übernimmt die Wohngemeinde.

Text: Karin Huber Hurni

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Schulen, Massnahmen zu treffen zur Prävention und ärztlichen Überwachung ihrer schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen. Seit 1968 haben Uster und Greifensee einen Zweckverband und kümmern sich gemeinsam um die Schulgesundheit. Dieser Zweckverband wird per 31. Dezember 2022 aufgelöst und ab Januar 2023 betreibt die Stadt Uster die Schulzahnklinik mit erweitertem Angebot und neuem Namen: Zahnklinik für Kinder und Jugendliche.

Jährliche Reihenuntersuchung

Ein wichtiges Element für die Förderung der zahnmedizinischen Gesundheit im Schulalter sind regelmässige zahnärztliche Untersuchungen. Damit möchte die Schule sicherstellen, dass Zahnschäden bei Schülerinnen und Schülern rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Die jährliche Reihenuntersuchung ist für schulpflichtige Kinder und Jugendliche von Gesetzes wegen obligatorisch. Auch in Zukunft besuchen deshalb alle Schülerinnen und Schüler vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der 3. Sekundarstufe die Zahnklinik für Kinder und Jugendliche. Die Untersuchungen finden einmal pro Jahr im Klassenverband statt.

Bis zum Ende der Schulpflicht kostenlos

Auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die eine private Schule oder eine Kantonsschule besuchen, haben Anspruch auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung. Die Zahnklinik für Kinder und Jugendliche informiert die Eltern im sechsten Schuljahr, dass die unentgeltliche jährliche Zahnkontrolle auch nach dem Übertritt in die Oberstufe bis zum Ende der Schulpflicht kostenlos durchgeführt wird.

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