Primarschule Uster
Die Primarschule hat das bestehende Elternbeitragsreglement überarbeitet. Im neuen Reglement für die schulergänzende Betreuung und Tagesschulen sind die Anmeldefristen für die Tagesstrukturen und die Tagesschulabteilungen vereinheitlicht.
Das neue Reglement für die schulergänzende Betreuung und Tagesschulabteilungen beschränkt sich auf die wichtigsten rechtsverbindlichen Vorschriften. Das Reglement ist gültig für das Angebot der Betreuung – auch Tagesstrukturen und Hort genannt – und der Tagesschulabteilungen. Viele der bisher im Schulhortreglement enthaltenen Vorschriften werden in die jeweiligen Betriebskonzepte der Tagesschulabteilungen und der Betreuung aufgenommen. Informationen ohne rechtliche Verbindlichkeit sollen künftig auf der Webseite und als Anhang des Reglements veröffentlicht werden.
Im neuen Reglement werden die Fristen für Anmeldung, Änderung und Kündigung vereinheitlicht. Bisher war dies monatlich möglich. Neu wird das dreimal im Jahr möglich sein: Anfang März, Anfang August und Anfang Oktober.
In Tagesschulabteilungen sind An- und Abmeldungen von der Tagesschulklasse weiterhin nur einmal jährlich möglich. Dies ist wichtig für die Planungssicherheit bei der jährlichen Klassenbildung. Denn die Klassen der Tagesschulabteilungen sind gemischt: sie sind zusammengesetzt aus Schülerinnen und Schülern der Tagesschulabteilung und anderen.
Das Reglement tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dem neuen Schuljahr 2023/24 werden die neuen Fristen angewendet.
Neu sind in den Tagesstrukturen und für die ungebundene (das heisst freiwillige) Betreuung in den Tagesschulabteilungen Anmeldung, Kündigung sowie Änderung des Betreuungsumfangs per Anfang März, August und Oktober möglich.
Anmeldung oder Abmeldung zu einer Klasse und somit zur gebundenen Betreuung der Tagesschulabteilungen per 1. August -> einreichen bis 31. Dezember